
Schon in alten Hochkulturen wurden Pflanzen und pflanzliche Duftstoffe zu therapeutischen und rituellen Zwecken genutzt.
Pfefferminzblätter wurden beispielsweise zur Reinigung von Räumen verwendet, in denen kranke Menschen behandelt wurden. Aromatherapie ist heute Bestandteil der Pflanzenheilkunde und der komplementärmedizinischen Methoden.
Theorie:
Praxis:
Aromatherapie
Wissenschaftlich untersucht wurde die Wirkung von Ölen zuerst von dem französischen Chemiker Rene Maurice Gattefossé. 1910 begann er, ihre Wirkungsweisen allgemein zu erforschen, 1923 studierte er zusätzlich auch die medizinischen Eigenschaften der Öle. 1937 wurden seine Werke "Aromatherapie" und "Essentielle Antiseptikaquot“ veröffentlicht, die dazu beitrugen, einen allgemeinen Begriff von Aromatherapie zu etablieren. Die Aromatherapie eignet sich sowohl zur Behandlung von einfachen Befindlichkeitsstörungen als auch von schwerwiegenden Erkrankungen.
Eingesetzt werden neben den reinen Aromaölen auch bestimmte Heilkräuter und Gewürze. Anwendungen sind beispielsweise Inhalationen, Einreibungen, Bäder, Raumluftanreicherungen, orale Einnahmen, Wundbehandlungen u.v.m.
Aromamassage
Die Aromamassage kombiniert die Wirkungsweise der klassischen Rückenmassage mit den heilsamen Effekten naturreiner ätherischer Öle und kaltgepresster Pflanzenöle. Ausgesucht werden die Öle je nach Behandlungsziel. Speziell angefertigte Mischungen ermöglichen es, präzise auf die Bedürfnisse des einzelnen Patienten einzugehen. Aromamassagen können prophylaktisch, aktivierend, harmonisierend, entspannend und beruhigend auf den Organismus einwirken. Sie regen den Stoffwechsel an und unterstützen die Selbstheilungskräfte der Patienten. Bereits nach 15 Minuten Aromamassage lassen sich die Wirkstoffe der Öle im Urin der behandelten Personen nachweisen.
Nutzen Sie die Bildungsprämie (Prämiengutschein) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Diese Bildungsprämie ist nicht zu verwechseln und steht nicht im Zusammenhang mit dem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit. Ziel der Bildungsprämie bzw. des Prämiengutscheins ist es, Arbeitnehmer/innen zur Weiterbildung zu mobilisieren.
Eine Weiterbildung kann seit 01.01.2010 mit bis zu 500 Euro gefördert werden. Dazu finden/suchen Sie einen Kurs oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen und Sie bekommen die Hälfte der Gebühr vom Staat dazu.
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Quelle: www.bildungspraemie.info
Sonderregelungen möglich
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Freitag 10 - 16 Uhr
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Stand 25.01.2012