
Das Ziel der Bioresonanztherapie ist die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der körpereigenen Regulationssysteme.
Bereits vor über dreißig Jahren beschäftigte sich Dipl.- Ing. Paul Schmidt (1922-1994), Philantrop und Inhaber von über 100 Patenten auf technischem Gebiet, mit dem Einfluss kosmischer Energien auf den menschlichen Organismus.
Mit einem Frequenzgenerator - einem Gerät, mit dem elektromagnetische Schwingungen erzeugt werden können - ermittelte er die Resonanzspektren des menschlichen Körpers. Jedes Organ ist demnach für eine bestimmte Frequenz empfänglich, mit der es stimuliert werden kann.
Die Behandlung heute erfolgt ebenfalls mittels eines Messgerätes, dem Bioresonanzgerät, das die Schwingungen des Patienten zuerst misst, um sie dann zu neutralisieren. Das heißt, die gesunden Schwingungen werden durch Potenzierung gestärkt, die krankhaften Schwingungen dagegen auf Null gebracht, d.h. gelöscht.
Diese Methode des „Invertierens“ kann nicht nur für körpereigene Schwingungen eingesetzt werden, sondern auch für Arzneimittel oder Allergene. Somit eignet sich die Bioresonanztherapie für Behandlung vielfältiger Krankheiten, u.a. Allergien, Menstruationsbeschwerden, Hauterkrankungen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Neurodermitis und Stoffwechselerkrankungen.
Um mit der Bioresonanz eigenständig therapieren zu dürfen, benötigen Sie die uneingeschränkte Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Dazu können Sie parallel eine Heilpraktikerausbildung zur Vorbereitung für die Überprüfung beim Gesundheitsamt absolvieren.
Fragen Sie nach unseren Sonderkonditionen, wenn Sie beide Ausbildung an unserer Schule absolvieren möchten.
Nutzen Sie die Bildungsprämie (Prämiengutschein) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Diese Bildungsprämie ist nicht zu verwechseln und steht nicht im Zusammenhang mit dem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit. Ziel der Bildungsprämie bzw. des Prämiengutscheins ist es, Arbeitnehmer/innen zur Weiterbildung zu mobilisieren.
Eine Weiterbildung kann seit 01.01.2010 mit bis zu 500 Euro gefördert werden. Dazu finden/suchen Sie einen Kurs oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen und Sie bekommen die Hälfte der Gebühr vom Staat dazu.
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Um für die Weiterbildung einen Prämiengutschein zu bekommen, müssen Sie zunächst eine Beratungsstelle aufsuchen. Dazu finden Sie hier mehr hier klicken
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Quelle: www.bildungspraemie.info
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Stand 25.01.2012