Der Beruf des Heilpraktikers gewinnt immer mehr an Bedeutung. Der Heilpraktiker ist mit seiner Arbeit genauso wie der Arzt mit seiner Praxis eigenverantwortlich. Die klassischen und auch neuen Verfahren der Naturheilkunde haben sich bewährt und immer mehr Menschen vertrauen diesen Verfahren und ihrem Heilpraktiker.
Hildegard von Bingen beschreibt, daß der Mensch drei Wege in sich trägt, Seele, Leib und Sinne. Sie sagt, daß auf ihnen das menschliche Leben abläuft, die Seele den Leib belebt und ihm die Sinne einhaucht, daß der Leib die Seele an sich zieht und die Sinne öffnet, die Sinne aber die Seele berühren und den Leib an sich ziehen.
Dieses Zusammenspiel wird besonders vom Berufsstand des Heilpraktikers berücksichtigt. Der Heilpraktiker kann unabhängig von Termindruck seine Zeit und Therapiepläne frei bestimmen und so gezielt die Selbstheilungskräfte seiner Patienten kräftigen, sie sind die Grundlage für ganzheitliche Therapie- und Heilungsprozesse.
Angesichts der zunehmenden Umweltbelastungen und dem Trend zu mehr Bewußtsein über die eigene Gesundheit nimmt die Naturheilkunde wieder einen großen Stellenwert ein.
Die Überprüfung beim Gesundheitsamt ist Voraussetzung für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) von 1939.
Diese Überprüfung findet schriftlich und mündlich statt.
Im schriftlichen Teil werden Fragen im "Multiple Choice" Verfahren beantwortet. Im mündlichen Teil werden Sie in der Regel zu einem speziellen medizinischen Thema ca. 10 - 20 Minuten lang befragt.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eines intensiven Studiums der nötigen medizinischen Grundlagen, welche von unseren hoch qualifizierten Dozenten vermittelt werden. Diese Wissensgrundlagen bieten wir in einem Jahreskurs als Intensivstudium bei wöchentlichem Frontalunterricht a' 3 Stunden oder in einem Wochenend-Blockkurs an. Dies ist ein ausgewogener Kompromiß zwischen Lerngeschwindigkeit und zeitlichem Aufwand.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, diesen in einem zeitlich versetzten Parallelkurs als Gasthörer nachzuholen. Im Anschluß an die Ausbildung können Sie spezielle Prüfungsvorbereitungskurse buchen, die die behandelten Themen komprimiert - und speziell auf das "Multiple Choice" Verfahren abgestimmt - trainieren sowie auf die mündliche Prüfung durch Prüfungssimulationen vorbereiten.
Bei erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie die schriftliche "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde" vom Gesundheitsamt.
Mit dieser Erlaubnis können Sie nun gemäß dem Heilpraktikergesetz Ihre speziellen Heilverfahren offiziell anwenden.
Um eine Praxis zu eröffnen, müssen Sie die gewählte Anschrift beim Gesundheitsamt und Finanzamt anmelden. Der Beruf des Heilpraktikers gilt beim Finanzamt als freier Beruf, das heißt, daß Sie kein Gewerbe sind. Es ist also keine gewerbliche Anmeldung nötig.
Inhalte: Vermittelt werden die medizinischen Themen Anatomie, Physiologie, Pathologie, klinische Untersuchungen und Notfalltherapie. Diese Ausbildung ist in ihrem fachlichen Rahmen ausgerichtet auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz (HPG).
Kursdauer: 12 Monate
Vormittagskurs Dienstag oder Mittwoch 11:00-14:00 Uhr
Abendkurs Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag 18:00-21:00 Uhr
NEU Freitags 16:00-19:00 Uhr
Wochenend Blockkurs Samstag 10:00-17:00 Uhr, Sonntag 10:00-17:00 Uhr Der Einstieg in laufende Kurse ist jederzeit möglich. Dazu wird in einem persönlichen Gespräch ein individueller Lehrplan erstellt.