
Die Augendiagnose ist eine wesentliche diagnostische Unterstützung des Heilpraktikers. Sie ermöglicht in relativ kurzer Zeit einen umfassenden Eindruck vom Patienten zu gewinnen. Die Augendiagnose ist eine Ganzheitsbetrachtung von Körper, Geist und Seele, wie sie die Naturheilkunde erfordert.
Mit den Augen erfahren wir Menschen von der Außenwelt durch Lichtwahrnehmung. Mit der Geburt kommen wir aus dem Dunkel ins Licht und damit in die polare Welt, in der wir Trennung und Geteiltes kennenlernen wie Freude und Schmerz, Kalt und Warm.
Mit den Augen nehmen wir als einziges Organ Kontakt mit der sichtbaren Oberfläche der Welt auf, und als einziges Organ sind die Augen über den Sehnerv mit dem Zentralen Nervensystem verbunden. Die Hautschichten unserer Augen sind in der embryonalen Zeit aus aus den Gehirnhäuten entstanden, sie sind als Augapfel wie ein nach Außen verlagertes Gehirn.
Das Reizleitungssystem hinterläßt deshalb in der Struktur des gesamten Auges und vor allem in der Iris bei starken Erschütterungen des Körpers durch seelische, geistige und körperliche Erkrankungen Spuren, welche der IRIS-Diagnostiker frühzeitig erkennen kann. Diese Auffälligkeiten sind oft erst später in der allgemeinen Labordiagnostik feststellbar.
Die Krankheiten der Augen und die entstandenen Zeichen sind der Ansatz einer ganzheitlichen Deutung.
Um die Irisdiagnose therapeutisch anwenden zu dürfen, benötigen Sie die uneingeschränkte Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Dazu können Sie parallel eine Heilpraktikerausbildung zur Vorbereitung für die Überprüfung beim Gesundheitsamt absolvieren.
Fragen Sie nach unseren Sonderkonditionen, wenn Sie beide Ausbildung an unserer Schule absolvieren möchten.
Nutzen Sie die Bildungsprämie (Prämiengutschein) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Diese Bildungsprämie ist nicht zu verwechseln und steht nicht im Zusammenhang mit dem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit. Ziel der Bildungsprämie bzw. des Prämiengutscheins ist es, Arbeitnehmer/innen zur Weiterbildung zu mobilisieren.
Eine Weiterbildung kann seit 01.01.2010 mit bis zu 500 Euro gefördert werden. Dazu finden/suchen Sie einen Kurs oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen und Sie bekommen die Hälfte der Gebühr vom Staat dazu.
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Um für die Weiterbildung einen Prämiengutschein zu bekommen, müssen Sie zunächst eine Beratungsstelle aufsuchen. Dazu finden Sie hier mehr hier klicken
Sie können dort auch direkt und kostenlos anrufen unter: 0800 262 3000
Einen guten Einstieg, um weitere und genauere Informationen zu erhalten, finden Sie unter folgendem Link hier klicken
Quelle: www.bildungspraemie.info
Sonderregelungen möglich
Grundausbildung:
Samstag, Sonntag 10 - 16 Uhr
Fortbildung:
Samstag 10 - 16 Uhr
Grundausbildung: 31.03.2012
Fortbildung: Bitte erfragen
Stand 25.01.2012