
Geeignet ist diese Ausbildung für
Für die psychoonkologische Beratertätigkeit ist keine Heilerlaubnis nach HPG erforderlich.
Für die psychoonkologische Therapie benötigen Sie die Heilerlaubnis nach HPG.
Diese beratend und therapeutisch einsetzbare Fachausbildung ermöglicht Ihnen hohe Fachkompetenz, an Krebs erkrankte Menschen seelisch zu stützen, in den Phasen des Krankheitsablaufes von der Prävention, Behandlung, Rehabilitation, Integration in den Alltag, Palliation, bis zur Nachsorge lösungsorientiert und sanft zu begleiten, aufbauend und gesundheitsfördernd zu mobilisieren und die Lebensqualität bedeutend zu verbessern.
Die psychischen und körperlichen Ressourcen des erkrankten Menschen werden aktiviert.
Patienten mit psychoonkologischer Betreuung haben eine höhere Lebenserwartung.
Weiterführende Seminare
Nutzen Sie die Bildungsprämie (Prämiengutschein) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Diese Bildungsprämie ist nicht zu verwechseln und steht nicht im Zusammenhang mit dem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit. Ziel der Bildungsprämie bzw. des Prämiengutscheins ist es, Arbeitnehmer/innen zur Weiterbildung zu mobilisieren.
Eine Weiterbildung kann seit 01.01.2010 mit bis zu 500 Euro gefördert werden. Dazu finden/suchen Sie einen Kurs oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen und Sie bekommen die Hälfte der Gebühr vom Staat dazu.
Unter folgendem Link finden Sie die Bedingungen der Förderung hier klicken
Sie können dort auch direkt und kostenlos anrufen unter: 0800 262 3000
Einen guten Einstieg, um weitere und genauere Informationen zu erhalten, finden Sie unter folgendem Link hier klicken
Quelle: www.bildungspraemie.info
Sonderregelungen möglich
Grundausbildung: 1 Wochenende
Aufbauseminar: 1 Wochenende
Intensivseminar: 1 Wochenende
jeweils Samstag, Sonntag 10 - 16 Uhr
Grundausbildung: Bitte erfragen
Aufbauseminar: Bitte erfragen
Intensivseminar: Bitte erfragen
Stand 12.05.2012