Es gibt Arztberufe, die Psychotherapie anbieten wie der Psychiater und Neurologe. Es gibt nichtärztliche Berufe, die Psychotherapie anbieten, wie Psychologen und Psychotherapeuten.
Im stationären Bereich der Kliniken kennt jeder zum Beispiel die Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten. Auch pädagogische Berufe sowie Atem- und Kunsttherapeuten und viele mehr arbeiten mit der Psychotherapie.
Den ambulanten Bereich übernehmen viele Beratungsberufe wie zum Beispiel Drogen- oder Familienberatungsstellen. Diese Mitarbeiter sind also Berater in der Berufsbezeichnung.
Die Bezeichnung des "Beraters" ist nicht geschützt und jeder, der sich zu einem beratenden Begleiter berufen fühlt, kann sich so benennen. Als Heilpraktiker sind wir mit der Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz berechtigt, Psychotherapie anzubieten.
Es gibt für den Ausbildungsstandard leider keine wirklichen Richtlinien, d.h., daß wir nach dem HPG therapieren können, ohne eine Ausbildung bzgl. der Psychotherapie absolviert zu haben.
Seit 1993 besteht die Möglichkeit, innerhalb des Heilpraktikergesetzes sich einer Prüfung beim Gesundheitsamt für diese Fachrichtung zu unterziehen. Diese Überprüfung bestätigt damit, daß der/die Geprüfte keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Sie ist die Grundlage für den Erhalt der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.
Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und Schwierigkeitsgrade der Überprüfungen schwanken und unterscheiden sich nach den jeweiligen Bundesländern. Die spätere Erlaubnis ist jedoch bundesweit gültig.
Es wird nicht das therapeutische Können geprüft. Um mit einem eigenen Qualifizierungsnachweis und mit erlernter therapeutischer Methodik arbeiten zu können, sollten alle an Psychotherapie Interessierten auch ein entsprechendes Studium absolvieren.
Dieser Qualitätsprüfung unterziehen wir uns persönlich also in ausschließlicher Selbstverantwortung und als Heilpraktikerschulen in der Verantwortung, ein hohes Ausbildungsniveau anzubieten, welches auch anschließende notwendige Weiterbildungen mit einschließt.
Als psychotherapeutische/r Heilpraktiker/in oder Heilpraktiker/in für Psychotherapie sind wir nicht berechtigt, uns "Psychotherapeut/in" zu nennen. Der Titel "Psychotherapeut" ist ein gesetzlich geschützter Begriff und darf nur von Psychologischen Psychotherapeuten sowie Ärztlichen Psychotherapeuten geführt werden.
Ausbildungsziel ist die Vorbereitung zur Überprüfung seitens der zuständigen Ämter zur "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie"
Für diese psychotherapeutischen Verfahren ist eine an der ICD-10 orientierte Ausbildung ein grundlegendes Fundament. Wir bieten eine anwendungsorientierte Ausbildung mit ganzheitlichen Aspekten an, die den/der Schüler/in ermöglicht, wirkungsvolle therapeutische und beratende Arbeit leisten zu können.
Der Beruf Heilpraktiker/in (Psychotherapie) eignet sich hervorragend für Menschen, die sich gerne für den Einzelnen und die Gemeinschaft einsetzen. Wenn Sie gerne helfen, kann diese Ausbildung ein Schritt sein, diese Neigung zu einer professionellen Hilfe mit gerichteter therapeutischer Kenntnis auszubauen.
Die Psychotherapie als Unterstützung und Lebenshilfe bei schwierigen Entscheidungen, Konflikten, Ängsten und Unsicherheiten hat längst Einzug gehalten im Wissen und Selbstverständnis der Menschen. Neben der körperlichen Gesundheit wünscht sich jeder Mensch Glück und Freude. Der Einzelne ist heute bewußter und bereit, Störungen, Phobien, Ängste und Lebensschwierigkeiten anzugehen und nimmt gerne für eine Auflösung dieser unangenehmen Dynamik Unterstützung in Anspruch.
Hildegard von Bingen beschreibt, daß der Verstand an der Seele haftet, wie der Arm am Leib. Und so wie der Arm mit der Hand und den Fingern vom Leib ausgestreckt wird, so sagt sie, daß auch der Verstand ganz aus der Seele hervorgeht - mit dem Wirken der übrigen Seelenkräfte, mit denen er alle Werke des Menschen versteht.
Wir bieten Ihnen mit unserem Ausbildungsprogramm die Möglichkeit, als psychologische/r BeraterIn ohne Prüfung zur Heilkunde ein Beratungszentrum oder mit staatlicher Zulassungsprüfung zur Psychotherapie eine Praxis eigenverantwortlich zu führen.
Vermittelt werden die Kenntnisse zur Diagnostik und Behandlung von Krankheitszuständen, bei deren Entstehung und Entwicklung psychogene Mechanismen eine wesentliche Rolle spielen.
Diese Ausbildung ist in ihrem fachlichen Rahmen ausgerichtet auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG).
Inhalt:
Einführung
Erstgespräch
Elementarfunktionen
Organisch bedingte Psychosen
Entwicklungspsychologie
Reaktive Störungen
Neurotische Störungen
Psychosomatische Störungen
Persönlichkeitsstörungen
Sexualstörungen
Medikamenten-/Drogenabhängigkeit
Wahnhafte Störung
Schizophrenien
Affektive Psychosen/Affektive Störungen
Schizoaffektive Störungen
Behandlungsbasis/Psychotherapien
Somatotherapie
Rechtliche Bestimmungen
HPG für Psychotherapie
Kursdauer: 12 Monate
Vormittagskurs: Dienstag oder Mittwoch 11:00-14:00 Uhr
Abendkurs: Montag, Dienstag oder Mittwoch 18:00-21:00 Uhr
Der Einstieg in laufende Kurse ist jederzeit möglich. Dazu wird in einem persönlichen Gespräch ein individueller Lehrplan erstellt.